„Wir müssen jeden Millimeter erkämpfen“

[LIGA] Seit Jänner 2016 dürfen in Österreich auch Schwule und Lesben Kinder adoptieren. In den vergangenen Jahren musste allerdings jeder Schritt in Richtung Gleichstellung gerichtlich erkämpft werden. Und mit der Öffnung der Ehe und der rechtlichen Absicherung intersexueller Menschen sind wesentliche Themenfelder weiterhin ungelöst.

Erstveröffentlichung: Liga, Dezember 2016

Der 1. Jänner 2016 war für viele schwule und lesbische Paare ein sehr wichtiges Datum. Denn seit diesem Zeitpunkt dürfen sie so wie alle anderen Menschen Kinder adoptieren, pädagogische Eignung vorausgesetzt. Für viele Schwule und Lesben war diese Gesetzesänderung enorm wichtig, denn für gleichgeschlechtliche Paare ist die Adoption oft die einzige Möglichkeit, einen Kinderwunsch zu erfüllen.

Ebenfalls am 1. Jänner wurde ein kleines Stück vergangenes Unrecht beseitigt. Tausende Menschen waren in der Vergangenheit aufgrund von Sondergesetzen gegen Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle Menschen bestraft worden. 2006 wurde ein Großteil dieser Verurteilungen aus dem Strafregister gelöscht, manche Menschen schienen allerdings weiter als StraftäterInnen in der Kartei auf.

Erst durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg konnte die österreichische Gesetzeslage verändert werden. Mit zweijähriger Verzögerung wurden Anfang 2016 die letzten Verurteilungen gelöscht. Dass diese Verurteilungen aufgrund sexueller Vorlieben erst jetzt aus den staatlichen Akten entfernt werden, zeigt allerdings auch den weiterhin verkrampften Umgang von Justiz und Gesetzgebung mit gleichgeschlechtlich Liebenden.

Verbesserungen nur durch Gerichte

Der Rechtsanwalt Helmut Graupner ist Präsident des „Rechtskomitee Lambda“ (RKL), das juristisch für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen Menschen (LGBTI) kämpft. Er beklagt, dass seit vielen Jahren Gesetze zur Gleichstellung nur noch durch gerichtliche Entscheidungen durchgesetzt werden können. „Das letzte Mal wurde 1996 auf politischer Ebene ein Sondergesetz gegen Schwule abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt haben wir Verbesserungen nur noch durch Gerichtsurteile geschafft“, so Graupner.

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Die Verfassungsrechtlerin Brigitte Hornyik sieht das ähnlich. Sie beklagt, dass von Regierungsseite keinerlei eigene Initiativen kämen. „Änderungen gibt es immer nur auf Druck von engagierten RechtsanwältInnen und Organisationen“, so die Grundrechts-Expertin.

Anwalt Graupner sieht dabei klare Verantwortlichkeiten: „Insbesondere die ÖVP leistet erbitterten Widerstand. Wir müssen jeden Millimeter erkämpfen“, Dabei würde das überhaupt nicht der Stimmung in der Bevölkerung entsprechen: „Laut allen Meinungsumfragen gehört die österreichische Bevölkerung bei diesem Thema zu einer der aufgeschlossensten weltweit. Doch die ÖVP und seit Strache auch die FPÖ leisten anhaltend Widerstand gegen Gesetze zur Gleichstellung“, so Graupner.

Helmut Graupner erklärt, dass Verbesserungen meist bis zum Verfassungsgerichtshof gehen, manchmal aber auch erst durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) durchgesetzt werden können. „Die Stiefkind-Adoption, das Eintrittsrecht in den Mietvertrag und die Strafregisterlöschung haben wir erst durch Urteile in Straßburg geschafft“, erzählt der RKL-Präsident. „Und natürlich gibt es auch immer wieder Urteile, die sich auf andere Länder beziehen, dann aber auf Österreich rückwirken.“

Wenn es nicht mehr anders geht

Die österreichische Gesetzgebung würde oft erst nachziehen: „Die Abschaffung eines besonderen Schutzalters für männliche gleichgeschlechtliche Handlungen hat der Verfassungsgerichtshof erst entschieden, als klar war, dass das beim EGMR nicht halten würde.“ Auch aktuell liegen Klagen beim Verfassungsgerichtshof und beim EGMR. „Momentan klagen wir zu den Themenfeldern Ehe-Verbot, Verpartnerung am Standesamt und zum Ausschluss verschiedengeschlechtlicher PartnerInnen von der eingetragenen Partnerschaft“, berichtet Graupner.

Warum die Gerichte mittlerweile aber doch Schritt für Schritt Richtung Gleichstellung entscheiden, erklärt Verfassungsrechtlerin Hornyik so: „Rechtsprechung ist niemals losgelöst von Rahmenbedingungen. Die Änderung gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse spielt ebenso eine Rolle wie die Werthaltungen der RichterInnen.“

Auch die handelnden Personen wechseln: In Österreich gilt für Verfassungsrichter eine Altersgrenze von 70 Jahren. „Und letztlich gibt es bei Urteilen eben immer auch eine Wertungsfrage“, so die ehemalige Vorsitzende des Vereins österreichische Juristinnen.

Unzucht wider die Natur

Rückblende: Es ist noch gar nicht so lange her, dass in Österreich gleichgeschlechtliche Liebe vollständig verboten war. Bis 1971 stand Homosexualität als „Unzucht wider die Natur“ unter Strafe. Das Gesetz mit den berüchtigten Paragrafen 129 I b und 130 des Strafgesetzbuchs war bereits 1852 (!) verabschiedet worden und wurde dann fast 120 Jahre beibehalten.

Besonders brutal war die Unterdrückung im NS-Regime. Bis heute ist allerdings unklar, wie viele Menschen aus Österreich wegen ihrer Homosexualität ermordet wurden. Der Historiker Roman Birke, der zum Thema Homosexuellen-Verfolgung forscht, sagt: „Wir haben hier bis heute teilweise eine schlechte Forschungslage. Viele Fragen sind offen, was die systematische Erfassung von Opferzahlen betrifft, auch wenn sich größere Forschungsprojekte aktuell dieser Frage annehmen.“

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Nach 1945 gingen die Verurteilungen kurz zurück, um danach allerdings wieder nach oben zu schnellen: „1955 hatten wir den Höhepunkt mit über 800 Verurteilungen pro Jahr“, so Birke. Im Durchschnitt wurden zwischen 1946 und 1971 rund 544 Menschen pro Jahr wegen ihrer Homosexualität verurteilt.

Bis zur letzten Minute

Besonders bemerkenswert sind laut Birke die Verurteilungen aus dem Jahr 1970. „Obwohl völlig klar war, dass der Paragraf in Kürze fallen wird, wurden in diesem Jahr noch 450 Menschen verurteilt“, erzählt der Historiker. Auch Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda ist darüber empört:

„Die Justiz hat bis zur letzten Minute verurteilt. Wie Gesetzesautomaten haben sie klassisch ihre Pflicht erfüllt.“

Als das Totalverbot 1971 fiel, war das allerdings noch lange nicht das Ende der Sondergesetze gegen Homosexuelle. Vier neue Paragrafen wurden in Kraft gesetzt: das Werbeverbot, das Verbot der gleichgeschlechtlichen männlichen Prostitution, das Schutzalter von 18 Jahren für männliche Homosexualität (allgemein lag und liegt es bei 14 Jahren) sowie das Verbot von „Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“, also von Vereinen von Schwulen und Lesben.

Der letzte dieser Sonder-Paragrafen, das ungleiche Schutzalter, fiel erst im Jahr 2002. Auch heute noch gibt es allerdings eine Extra-Bestimmung im Strafgesetz. Der Paragraf 207b regelt den sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Dort ist ein erhöhtes Schutzalter für Jugendliche vorgesehen, die „noch nicht reif genug“ seien, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen“.

Der Paragraf ist eigentlich geschlechtsneutral formuliert, doch Rechtsanwalt Graupner vermutet, dass unverhältnismäßig oft gleichgeschlechtliche Menschen verurteilt werden. „Wir fordern dazu eine Evaluierung, doch als Antwort bekommen wir, dass dafür kein Geld da sei.“

Kein Wort des Bedauerns

Auch die Vergangenheitsbewältigung ist noch offen. Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2000 einstimmig eine Erklärung des Bedauerns zur Verfolgung von Homosexuellen im NS-Regime und in der Nachkriegszeit verabschiedet. Damals wurden auch die Urteile aus der NS-Zeit aufgehoben. Für heuer sind die Aufhebung der Urteile nach 1945 sowie Entschädigungszahlungen für Betroffene geplant.

In Österreich fehlen ähnliche Schritte bis heute. „Es gibt nicht einmal eine Bedauernserklärung des Nationalrats. Dabei wäre das ein rein symbolischer Schritt'“, sagt Helmut Graupner. Doch es geht auch um konkrete Wiedergutmachung, erklärt der Anwalt: „Zwischen 1971 und 2002 wurden rund 1000 Menschen in Österreich verurteilt. Es ist höchste Zeit, dass die Republik Österreich hier ihre Hausaufgaben macht.“

Ehe für alle!

Die nächsten wichtigen Schritte für das Rechtskomitee Lambda sind die Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes, die Rehabilitation der Opfer der Sondergesetze und vor allem die Öffnung der Ehe. Insbesondere die Möglichkeit zur Eheschließung ist für viele Schwule und Lesben eine zentrale Frage.

In Europa ist sie bereits in zwölf Staaten möglich: den Benelux-Länder, den skandinavischen Staaten sowie in Frankreich, Großbritannien, Portugal und Spanien. Außerhalb Europas ist die Eheschließung unter anderem in den USA, Kanada, Südafrika sowie mehreren lateinamerikanischen Ländern legal.

In Österreich gibt es zwar die Möglichkeit der „Eingetragenen Partnerschaft“, quasi eine „Ehe light“. Ursprünglich gab es dabei rund 70 Unterschiede zur Ehe, die nun nach und nach durch Klagen des Rechtskomitee Lambda zu Fall gebracht werden.

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Manche der Unterschiede haben dabei hohe Symbolkraft, andere sehr reale Auswirkungen.  So ist nicht das Standesamt zuständig, es gibt keinen „Familiennamen“ und auch die Adoption von Kinder des/r Partner/in war ursprünglich nicht möglich – was enorme Probleme brachte, etwa bei der Karenz oder beim Besuchsrecht nach einer Trennung.

Die Verpartnerung am Standesamt und die Benutzung eines Familienamens sollen ab 2017 ebenfalls bundesweit möglich werden, ein Gesetzesentwurf dazu liegt vor. Auch hier wäre es andernfalls wahrscheinlich zu Änderungen durch die Gerichte gekommen. Doch auch danach wird es eine Reihe von Unterschieden zur Ehe geben – und die Ehe selbst bleibt weiterhin heterosexuellen Paaren vorbehalten. Österreich hat hier also eindeutig Nachholbedarf.

Bis zu 1,7% sind intergeschlechtlich

Doch noch ein weiteres und verhältnismäßig neues Thema wird die Gerichte und die Gesellschaft in den nächsten Jahren beschäftigen: Die Situation von intergeschlechtlich Menschen. Laut der österreichischen Plattform Intersex kommen von 1000 Kindern ein bis zwei offensichtlich intergeschlechtlich auf die Welt. Das bedeutet, dass sie bei der Geburt nicht eindeutig als „Mann“ oder „Frau“ zuordenbar sind. „Bis zu 1,7% der Bevölkerung sind auf die eine oder andere Weise intergeschlechtlich“, schreibt die Plattform in einem Statement im Oktober 2016.

„Wenn ein Baby auf die Welt kommt, das nicht eindeutig zugeordnet werden kann, wird operiert“, erzählt Grundrechts-Expertin Brigitte Hornyik. „Das Baby bekommt dann ein eindeutiges Geschlecht verpasst, mit allen möglichen Folge-Problemen. Hier fehlen eindeutig Regelungen.“

Menschen sollen selbst entscheiden

Eva Matt und Marija Petričević als Vertreterinnen der Plattform Intersex kritisieren: „Oft werden geschlechtsverändernde Eingriffe ohne persönliches Einverständnis und ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt, gesunde Fortpflanzungsorgane entnommen, Hormontherapien und rein kosmetische Genitaloperationen durchgeführt.“ Helmut Graupner sieht das genauso: „Es sollte keine geschlechtsbestimmenden Eingriffe und Operationen geben, bevor die Person selbst entscheiden kann.

„An einer Person rumzuschnipseln, nur weil man es nicht aushält, dass sie nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ist inakzeptabel.“

Brigitte Hornyik nennt auch noch ein weiteres Problem: den Personenstand. In vielen Dokumenten muss das Geschlecht genannt werden, doch was ist mit Menschen, die nicht eindeutig zuordenbar sind? Aktuell läuft gerade die Klage von Alex Jürgen (40), einer intergeschlechtlichen Person aus Steyr.

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Am Verwaltungsgericht Linz sollte die Frage beantwortet werden, ob in der Geburtsurkunde die Geschlechtsbezeichnung „männlich“ oder „weiblich“ stehen muss, oder ob sie etwa durch ein „x“ oder „inter“ ersetzt werden kann. „Es geht um eine wahrheitsgemäße Eintragung im Geburtenregister und im Pass“, sagt Anwalt Graupner, der Alex Jürgen vor Gericht vertritt. Mitte Oktober hat das Verwaltungsgericht gegen Jürgen entschieden.

Es ist allerdings eher nicht davon auszugehen, dass das Linzer Gericht die letzte Instanz bleiben wird, wo um diese Frage gestritten werden wird. Doch den Weg zum Verfassungsgericht auf der Wiener Freyung kennen Helmut Graupner und andere engagierte AnwältInnen ja ohnehin schon sehr gut …

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