Demo-Genehmigung nur gegen Namensliste?

[FM4] Die Polizei wollte im Vorfeld der Demo gegen den Linzer Burschenbundball eine vollständige Namensliste aller Demo-OrdnerInnen.

Erstveröffentlichung: FM4, 31.01.2017

Am kommenden Wochenende soll in Linz eine große Demonstration gegen den Burschenbundball der völkischen Burschenschaften stattfinden. Veranstalter ist das breite antifaschistische Bündnis „Linz gegen Rechts“. Im Vorfeld drohte die Polizei nun mit der Untersagung der Demonstration.

Die Demo gegen den Burschenbundball ist seit einigen Jahren ein Fixpunkt im Linzer Protest-Kalender. (Mehr über die Rolle und den Einfluss der Burschenschaften könnt ihr hier lesen). Die oberösterreichischen Polizeibehörden versuchen nun offenbar, verstärkt gegen die Demo vorzugehen.

Konkret sollte „Linz gegen Rechts“ dazu gezwungen werden, im Vorfeld der Demo 50 OrdnerInnen namentlich und unter Angabe des Geburtsdatums zu nennen. Nicht ganz unpikant, wird doch gleichzeitig in Wien bereits rund um Demos gegen VeranstalterInnen und OrdnerInnen ermittelt. Der Vorwurf hier: VeranstalterInnen und OrdnerInnen seien nicht gegen Vermummung und bengalische Feuer vorgegangen.

Keine Bitte

Bei einer ersten Vorbesprechung forderte die Landespolizeidirektion Oberösterreich (LPD OÖ), dass insgesamt 50 OrdnerInnen namentlich mit Geburtsdatum genannt werden müssten. Als die Veranstalter dies ablehnten, folgt am 27.01. ein Mail: „… wird Ihnen mitgeteilt, dass es sich seitens der Landespolizeidirektion Oberösterreich nicht um eine Bitte gehandelt hat, die Namen der Ordner bekanntzugeben, sondern dies eine Auflage der LPD OÖ ist …“

Keine Bitte

Bild: Linz gegen Rechts

Für den Fall, dass die OrdnerInnen nicht genannt werden, kündigt die Polizei ultimativ an: dann „muss die Versammlung behördlich untersagt werden“. (das Mail liegt FM4 vor). Als rechtliche Grundlage wird ein Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich genannt, komplett mit Geschäftszahl. Der kleine Schönheitsfehler: die genannte Geschäftszahl, LvwG-7508282/2/BP/SA, existiert nicht.

Raten mit Zahlen

Erst eine umfangreiche Suche bringt ein Urteil das passen könnte, allerdings mit leicht veränderter Geschäftszahl. Konkret fehlt einmal die Zahl 8. Ob das pure Schlamperei ist oder die Behörde absichtlich eine falsche Zahl genannt hat, lässt sich natürlich nicht beurteilen.

Das nunmehr aufgefundene Urteil (die Polizei bestätigt, dass richtig recherchiert wurde), hat es allerdings in sich. Denn dabei geht es um eine Entscheidung rund um einen Aufmarsch der rechtsextremen Pegida in Linz. Die Polizei hatte einen Aufmarsch untersagt, das Landesverwaltungsgericht hat diese Untersagung aufgehoben. Es geht also genau in die entgegengesetzte Richtung: es handelt sich bei diesem Urteil nicht um eine Untersagung, sondern um das Gegenteil.

Antifaschistische Wiederbetätigung?

Ebenfalls Bezug genommen wird im Urteil auf mögliche Fälle wegen Wiederbetätigung und Verhetzung rund um Pegida. Dass die Landespolizeidirektion Oberösterreich diese Delikte nun als Begründung für Auflagen gegen eine antifaschistische Demonstration heranzieht, mutet etwas absurd an.

In der Begründung zu diesem Urteil wird zwar geschrieben, dass die Behörde die Pegida auffordern hätte sollen, im Vorfeld Ordnerdienst und Rednerliste zu nennen. Eine rechtliche Grundlage für diese Idee wird in der Begründung allerdings nicht genannt.

Die Demo-OrganisatorInnen gehen daraufhin in die Offensive, schicken eine Presseaussendung und erklären, dass sie die Namen der OrdnerInnen nicht nennen werden. Gleichzeitig holen die AktivistInnen von „Linz gegen Rechts“ rechtliche Beratung ein.

Demo gegen rechten Kongress in Linz

Demonstration gegen den rechten Kongress „Verteidiger Europas“, 2016, Bild: Michael Bonvalot

Polizei droht mit Untersagung

Rechtsanwalt Michael Pilz übermittelt der Polizei daraufhin eine Stellungnahme in der er ausführt, dass es keine rechtliche Grundlage für die Forderung der Behörde gäbe. Im Gespräch mit mir erläutert er: „Für die Forderung, im Vorfeld dieser Demonstration die Ordner namentlich zu nennen, findet sich schlicht keinerlei gesetzliche Grundlage im Versammlungsgesetz.“

Dass die Polizei sich auf das Pegida-Urteil bezieht, findet Pilz ebenfalls seltsam: „Hier geht es um eine Entscheidung, wo eine Untersagung aufgehoben wurde. Das trifft also nicht zu und das passt nicht.“ Seine Schlussfolgerung: „Die Polizei geht nach dem Motto vor: Wir wollen wissen, wer die Ordner sind, weil wir es eben wissen wollen.“

Falsch zitiert

Auch die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) berichten in einem Artikel. Polizeisprecher David Furtner äußert sich dort sehr klar: „Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Polizei bei Großveranstaltungen die persönlichen Daten der Ordner erhält.“

Doch so klar ist die Sache offenbar doch nicht. Als ich wenige Stunden nach Erscheinen des Artikels mit Furtner telefoniere, sagt er, er sei da falsch zitiert worden. „Es gibt gewisse Anhaltspunkte für unsere Juristen, dass wir das dem Veranstalter auftragen können und das lässt sich rechtlich ableiten.“ Eine gesetzliche Grundlage kann der Polizeisprecher zu diesem Zeitpunkt nicht nennen. „Unser Standpunkt ist, dass wir das gerne wollen und dass das moralisch und rechtlich zulässig ist.“

Er beruhigt auch: „Wir gehen da immer sehr bedacht vor, beispielsweise bengalische Feuer oder Schweizerkracher, das ist nicht der Rede wert.“ Der Autor dieser Zeilen war allerdings selbst Zeuge, als die Polizei Ende Oktober letzten Jahres bei der Demonstration gegen den rechtsextremen Kongress „Verteidiger Europas“ einen der Demo-Blöcke attackierte. Die Begründung, die mir gegenüber genannt wurde: Bengalische Feuer.

Doch nicht üblich

Wenig später meldet sich Furtner nochmals telefonisch und verweist nunmehr auf das oben genannte Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich. Auf meinen Hinweis, dass dieses Urteil gar nicht passen würde, gibt er mir allerdings recht. Auch andere Aussagen im Artikel in der OÖN relativiert Furtner.

„Die Landespolizei versteht die Aufregung nicht, das Vorgehen sei Usus, so Sprecher David Furtner“, heißt es etwa in der OÖN. Und: „Bisher habe es noch nie diesbezüglich ein Problem gegeben.“ Auf Nachfrage, bei welchen Demonstrationen das denn Usus sei, möchte Furtner zuerst keine konkreten Beispiele nennen.

„Das waren einige kleinere Versammlungen im Zentralraum Oberösterreich, aber nein, Usus, das kann man so nicht sagen.“ Schließlich erklärt er: „Das waren gewerbliche Veranstaltungen, bei politischen Veranstaltungen ist es eigentlich nicht üblich.“ Und er erläutert: „Bei politischen Demonstrationen in Linz haben wir das eigentlich nie vorher verlangt.“

„Kompletter Schwachsinn“

Aber: „Wir dachten, dass das mitgetragen wird, es wäre schön gewesen, wenn wir gewusst hätten, wer die Ordner sind.“ Ein weiterer hochrangiger Linzer Polizist, der namentlich nicht genannt werden möchte, wird um einiges klarer: „Rechtlich ist das total weich und kompletter Schwachsinn. Die Drohung mit Untersagung ist einfach ein Blödsinn.“

Am nächsten Tag, dem 31.01., meldet sich die Behörde auch offiziell bei den Veranstaltern: „Es darf Ihnen mitgeteilt, [sic!] dass nach neuerlicher Prüfung des Sachverhalts seitens der Landespolizeidirektion Oberösterreich (…) darauf vertraut wird, dass die Vorgaben korrekt eingehalten werden (…) Eine Untersagung der Versammlung wird daher nicht erfolgen.“

Nach der ursprünglichen Drohung mit Untersagung, ist das ein eindeutiger Rückzug. Cornelia Broos vom Bündnis „Linz gegen Rechts“ findet klare Worte: „Mit rechtlich nicht haltbaren Argumenten wollte die Polizei die politische Repression vorantreiben. Das ist gescheitert.“ Broos meint, dass die Behörde versucht habe, Kritik von der Straße weg zu bekommen: „Das war ein eindeutiger Angriff auf die Versammlungsfreiheit.“

Email

Bild: Linz gegen Rechts

Brisanz erhält das Vorgehen in Linz durch zwei Fälle in Wien. Dort wird aktuell nach zwei Demonstrationen gegen VeranstalterInnen und OrdnerInnen vorgegangen.

Im November hatte die „Plattform für eine menschliche Asylpolitik“ eine Demonstration unter dem Motto „Let them stay“ organisiert, kurz vor der Bundespräsidentschaftswahl die „Neue Linkswende“ eine Demo unter dem Motto „F*ck Hofer“. Anfang Jänner hat Anmelder David Albrich nun Anzeigen von der Polizei erhalten (die Anzeigen liegen FM4 vor). Ebenfalls betroffen ist ein Ordner, dessen Personalien auf einer der Demos aufgenommen wurden.

Die Ordnung

Der Vorwurf lautet bei der „F*ck Hofer“-Demo, dass Versammlungsleiter und OrdnerInnen nicht gegen die Vermummung anderer Demonstranten vorgegangen wären, im Fall von „Let them stay“ kommen bengalische Feuer sowie die „Missachtung der Aufrechterhaltung der Ordnung“ hinzu. Diese Vorwürfe sind äußerst pikant.

Falls sich die Behörde hier durchsetzt, würden nämlich künftig ordnungspolitische Aufgaben auf die Versammlungsleitung abgewälzt. Verschiedene Teile von Demonstrationen würden gegeneinander ausgespielt. Die Rolle von OrdnerInnen auf Demonstrationen würde so ins Gegenteil verkehrt werden – denn ihre eigentliche Aufgabe ist ja der Schutz der Demo-TeilnehmerInnen, etwa vor Übergriffen.

Keine Hilfs-Polizei

David Albrich kritisiert das scharf: „OrdnerInnen sollen zu Hilfssheriffs gemacht werden, die Polizeiaufgaben übernehmen.“ Er sieht auch die Gefahr, dass reaktionäre Kräfte Unschärfen im Versammlungsrecht bewusst einsetzen könnten: „Da brauchen wir keinen Trump, wenn wir solche Leute in den Behörden sitzen haben.“

Und nun erscheint das Ansinnen der Linzer Behörden nochmals in einem neuen Licht. Wie bei jeder größeren antifaschistischen Demonstration wird es wohl auch in Linz am 4.2. den einen oder anderen Schal vor einem Gesicht geben und die eine oder andere rote Fackel wird den Nachthimmel erleuchten. Das Vorgehen in Wien lässt vermuten, dass danach in Linz eine breite Kriminalisierung des Demo-Schutzes realistisch gewesen wäre.

Dieser mögliche Testballon der Linzer Behörden wurde nun rechtlich verhindert. Dennoch lässt das Vorgehen der Landespolizeidirektion Oberösterreich zahlreiche Fragen offen.

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