Hat Österreich ein Problem mit Polizeigewalt? Tausende Anzeigen, fast keine Verurteilungen

[Moment] 3677 Misshandlungsvorwürfe gegen PolizistInnen hat es in Österreich allein zwischen Anfang 2017 und Ende Mai 2019 gegeben. Fast immer ohne Folgen. Nur 21 PolizistInnen wurden wegen Misshandlungen verurteilt.

[Erstveröffentlichung: Moment] Der Klima-Aktivist schildert in seiner Einvernahme vor Gericht, wie er sich nach Auflösen einer Sitzblockade widerstandslos wegtragen ließ. Danach hätten ihn mehrere Beamte misshandelt. Einer der Polizisten, die ihn ergriffen hätten, habe ihn nach einigen Metern plötzlich losgelassen, sodass er zu Boden gestürzt sei.

Beim neuerlichen Hochheben habe man ihm die Hand „ganz stark nach innen gebogen, was sehr schmerzhaft ist. Das Gelenk wurde stark überdehnt.“ So berichtet der Betroffene vor Gericht über seine Tortur bei der Klima-Demo am 31. Mai 2019 in Wien.

Er habe laut aufgeschrien. Darauf sei er abgelegt worden, danach habe man ihm beide Hände verbogen, heißt es im Bericht des ORF. „Ich habe furchtbar laut geschrien vor Schmerz.“ Da habe sich ein Polizist auf ihn „draufgelegt und mir im Zug des Drauffallens in die Hoden geschlagen“. Derselbe Beamte habe ihm zusätzlich eine Faust in die Kehle gedrückt: „Er hat sich aufgestützt, die Faust richtig durchgedrückt und ist aufgestanden.“

Nunmehr sei er von weiteren Beamten in Bauchlage gebracht worden, gab der Beschwerdeführer zu Protokoll. Danach sei er im Lendenbereich mit Stiefeltritten und Faustschläge traktiert werden, unter anderem in die Nierengegend. Schließlich hätten ihn die PolizistInnen Handschellen angelegt, ihn als „Arschloch“ beschimpft und ihn in einen Arrestantenwagen verfrachtet.

Die Hand gebrochen

Auch Y. war bei dieser Sitzblockade dabei. Gegenüber Amnesty International (AI) beschreibt er seine Erlebnisse. Unerwartet hätten zwei Polizisten seine Handgelenke gepackt und Schmerzgriffe angewendet. Sein linkes Handgelenk hätte so stark geschmerzt, dass er geschrien hätte.

Eine der beiden Polizisten soll seine Schreie damit kommentiert haben dass er sich „nicht so anstellen“ solle und nicht so eine Show für die Presse abziehen solle. Bei einer ärztlichen Behandlung im Krankenhaus wurde dann festgestellt, dass der Mittelhandknochen der linken Hand gebrochen war.

Tausende Misshandlungsvorwürfe,  doch kaum Verurteilungen

Zwei Einzelfälle? Keineswegs. Ganze 3677 Misshandlungsvorwürfe gegen PolizistInnen hat es in Österreich allein zwischen Anfang 2017 und Ende Mai 2019 gegeben. In 1244 Fällen wurde sogar Strafanzeigen gegen die Polizei gestellt. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch das Justizministerium.

Was in den meisten Fällen von möglicher Polizeigewalt passiert? So gut wie nichts. Bei 1433 Vorwürfen wurde überhaupt darauf verzichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. In weiteren 2223 Fällen wurden die Ermittlungsverfahren eingestellt. Verurteilungen gab es dagegen gerade einmal in 21 Fällen. Das bedeutet: In weniger als einem Prozent der Vorwurfsfälle kam es zu einer Verurteilung.

Andere Zahlen sehen ähnlich aus: Im ersten Halbjahr 2019 gab es laut Justizministerium 193 Anzeigen gegen PolizistInnen – aber nur fünf Verurteilungen. 2018 waren allein in Wien 251 Fälle von Misshandlungsvorwürfen bekannt geworden. Es kam zu keinem einzigen Disziplinarverfahren.

Der Zeitraum zwischen 2017 und 2019 ist dabei keineswegs ein Ausrutscher. Eine Studie des Austrian Center for Law Enforcement Sciences (ALES) im Auftrag des Justizministeriums hat insgesamt 772 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten aus Wien und Salzburg aus dem Zeitraum von 2012 bis 2015 analysiert. Genauer untersucht wurden dabei rund 1.500 Fälle.

Mehr als die Hälfte mit Verletzungen

Zumeist wurde den PolizistInnen vorgeworfen, Menschen geschlagen zu haben. Mehr als die Hälfte der BeschwerdeführerInnen wies nach der Amtshandlung durch ärztliche Begutachtung bestätigte Verletzungen auf – zumeist Hämatome, Prellungen oder Abschürfungen.

Das Ergebnis der Studie ist bezeichnend: In Salzburg wurden alle 233 Verfahren eingestellt, in Wien wurde in gerade einmal sieben Fällen Strafantrag an das Gericht erhoben – es kam allerdings zu keiner einzigen Verurteilung. Die Reaktion des Generalsekretärs im Justizministeriums, Christian Pilnacek, bei der Präsentation der Studie mutet fast zynisch an: „Ein gutes Ermittlungsergebnis kann auch die Einstellung eines Verfahrens sein.“

„Der Polizist hat einfach zugetreten“

Nun mag es tatsächlich so sein, dass in manchen Fällen Personen – etwa Betrunkene – die PolizistInnen aktiv und grundlos angegriffen haben und die Einstellungen somit rechtlich nachvollziehbar sind. Doch das Verhältnis zwischen der Zahl der Vorwürfe einerseits und der Zahl der Ermittlungen und Verurteilungen andererseits ist so eklatant, dass eine unabhängige Kontrollstelle offensichtlich überfällig ist.

Unbekannte Dunkelziffer

Doch sogar diese Zahlen zu vorgeworfener Polizeigewalt geben vermutlich nur einen kleinen Ausschnitt der Wirklichkeit wieder. Die Sozialwissenschaftlerin Veronika Reidinger beschäftigt sich bereits seit Längerem mit dem Thema Kriminalität. „Bei bestimmten Delikten, etwa bei Gewalt in der Familie oder eben bei Polizeigewalt, ist die Anzeigebereitschaft vermutlich niedriger als im Durchschnitt“, erklärt sie. Ein zentrales Problem dabei sei, dass Anzeigen gegen die Polizei bei der Polizei gemacht werden müssen.

„Das ist natürlich eine enorme Hürde für die Betroffenen“, so Reidinger. Im Anschluss werden die Ermittlungen gegen die PolizistInnen auch noch von PolizistInnen geführt. Es könne somit davon ausgegangen werden, „dass die tatsächliche Anzahl der Fälle vermutlich wesentlich höher ist als die Anzahl der dokumentierten Vorwürfe“.

Gegenklagen durch die Polizei

Die Studie des ALES zeigt noch ein höchst problematisches Phänomen: In zehn Prozent der Fälle wird von der Polizei sogar ein Verfahren wegen Verleumdung gegen die BeschwerdeführerInnen eingeleitet. Und hier wird bereits eines der großen Probleme im Umgang mit möglicher Polizeigewalt deutlich: Die Exekutive ist offenbar durchaus bereit, zurückzuschlagen, wenn es Vorwürfe wegen Missbrauch gibt.

Video: So tritt der Polizist am 1. Mai in Wien zu

Gleichzeitig zeigt diese Zahl aber auch etwas anderes: Die Polizei selbst verzichtet offenbar in neun von zehn Fällen darauf, bei Vorwürfen gegen Polizeigewalt genauere Untersuchungen durch einen weiteren Prozess in Gang zu setzen. Weitere Untersuchungen und ein mögliches Gerichtsverfahren würden bedeuten, dass auch die Aussagen der BeamtInnen genauer geprüft werden.

Polizeigewalt schüchtert ein

Polizeigewalt wirkt dabei nicht nur auf diejenigen Menschen, die unmittelbar betroffen sind. Aus Furcht vor Polizeigewalt werden auch andere Menschen davon abgehalten, beispielsweise an Demonstrationen teilzunehmen. Dieser Effekt nennt sich „Chilling Effect“, also Beruhigungseffekt.

„Setz dich für nichts ein, dann kann dir nichts passieren – Das ist die Botschaft, die einem vermittelt wird.“ Das sagt eine von der Polizeigewalt bei der Klima-Demo betroffene Person gegenüber Amnesty.

„Widerstandsbeamte“ nennt der Kriminologe Tobias Singelnstein von der Ruhr-Uni Bochum jene PolizistInnen, die besonders gern in körperliche Auseinandersetzungen gehen würden und besonders provokant seien. Sie würden also den Widerstand gegen die Staatsgewalt geradezu herausfordern. „Es gibt Beamte, die ziehen das besonders an. Das ist ein offenes Geheimnis in der Polizei“, sagt Singelnstein im Gespräch mit dem „Profil„.

Diese „Widerstandsbeamten“ sind zwar möglicherweise besonders brutal, doch das Problem reicht noch tiefer. Durch den Korpsgeist der Polizei werden sie zumeist von ihren KollegInnen gedeckt.

Und schließlich ist da der Beruf selbst. Es ist immerhin ein Job, der unter anderem darin besteht, Gewalt gegen unbekannte Menschen auszuüben, kritiklos Befehle zu befolgen und bewaffnet und in Uniform durch Stadt und Land zu patrouillieren. Ein solcher Job wird – natürlich nicht nur, aber tendenziell – eher Personen anziehen, die Autorität einfordern und sich eher auch mit Gewalt durchsetzen wollen.

Deine Rechte im Umgang mit der Polizei

Es ist enorm wichtig, wenn du deine Rechte im Umgang mit der Polizei kennst. Sieben besonders wichtige Rechte kannst du hier nachlesen. Denn die Polizei kommt auch deshalb mit vielen Übergriffen durch, weil die meisten Menschen ihre Rechte nicht kennen und nicht vor Gericht gehen.

Diese sieben Rechte solltest Du im Umgang mit der Polizei kennen

So hätte es etwa laut Innenministerium zwischen Anfang 2017 und 15. Juni 2019 in allen Bundesländern außer Wien gerade einmal drei gerichtliche Maßnahmen-Beschwerden wegen Verhandlungsvorwürfen gegen PolizistInnen gegeben. Für Wien würden keine Zahlen vorliegen, so das Innenministerium.

Der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner meint, dass es sehr sinnvoll sei, solche Beschwerden gegen rechtswidrige Amtshandlungen zu erheben: „Nur mit Beschwerden wird die Polizei aus Fehlern lernen und in Zukunft unsere Grundrechte achten“, so Lahner.

„Menschenrechte gelten für alle!“

Der Rechtsanwalt erklärt auch die Vorgangsweise: „Innerhalb von sechs Wochen ab der Amtshandlung, die man für rechtswidrig hält, kann eine Maßnahmen-Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingebracht werden.“ Das betrifft etwa ohne ausreichenden Grund erfolgte Ausweiskontrollen, Durchsuchungen, Wegweisungen, Festnahmen oder Gewalt. Das Gericht würde sich dann alle Beweise ansehen und entscheiden, „ob die Amtshandlung rechtskonform war oder nicht“.

Wer vor dem Verwaltungsgericht gewinnt, „bekommt seine Anwaltskosten ersetzt und hat gute Chancen auf Schmerzengeld und Haftentschädigung“, so Lahner. Sein Appell: „Menschenrechte gelten für alle! Wenn sie verletzt werden, dann geht uns das alle etwas an.“

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