Ein Burschenschafter will mich klagen – Bezahlt wird nicht!

Bild: Michael Bonvalot

Ein Burschenschafter will mir verbieten, Fotos zu machen. Zusätzlich soll ich seinen Anwälten 800 Euro bezahlen. Wie ich mich dagegen wehre – und warum das ein gefährlicher Angriff auf die Pressefreiheit ist.

Vor einigen Tagen bekam ich den Brief eines Anwalts, der einen in Wien lebenden Burschenschafter vertritt. Ich solle mich dazu verpflichten, von dem betreffenden Burschenschafter künftig weder Bilder „anzufertigen bzw. zu veröffentlichen“. Das soll ich schriftlich bestätigen und unterschreiben. Darüber hinaus soll ich seinen Rechtsanwälten 800 Euro bezahlen.

Wohlgemerkt: Es geht noch gar nicht um eine Veröffentlichung: Der Burschenschafter will, dass ich ihn künftig auf öffentlichen Kundgebungen nicht einmal aufnehmen darf – doch was passiert, wenn er mir vor die Kamera läuft? Ich halte das für einen enorm gefährlichen Angriff auf die Pressefreiheit. Ich werde das daher nicht unterschreiben.

Nicht zufällig auf diesen Bildern

Ich veröffentliche immer wieder Berichte von extrem rechten Aufmärsche – einen meiner jüngsten Artikel hatte ich mit einem Bild des betreffenden Burschenschafters illustriert. Es handelt sich dabei nicht um eine zufällig herausgegriffene Person.

Der Betreffende geht mit seinen Ansichten stark in die Öffentlichkeit, er tritt in Videos der FPÖ auf und er ist Funktionär des RFS, also der FPÖ-Studierendenorganisation. Für das Bild, das ich von ihm aufgenommen hat, hat er regelrecht für mich posiert. Es war nicht das erste Mal, das er das getan hat.

Gefahr für die Pressefreiheit

Der betreffende Burschenschafter ist sehr oft bei einschlägigen Aufmärschen anwesend. Würde ich also unterschreiben, dass ich keine Bilder mehr von ihm aufnehme, könnte ich künftig de facto überhaupt keine Bilder mehr von burschenschaftlichen und anderen extrem rechten Aufmärschen aufnehmen. Es bestünde immer die Gefahr, dass er mir vor die Linse läuft.

Dieser Fall betrifft dabei nicht nur mich, es geht hier ganz allgemein um die Pressefreiheit: Der Burschenschafter ist gut vernetzt. Wenn er gewinnt, könnte es sehr schnell passieren, dass aus seinem Milieu andere Personen gleichlautende Unterlassungserklärungen an JournalistInnen und FotografInnen schicken. Es würde viel schwerer, Bilder von rechten Aufmärschen anzufertigen und zu veröffentlichen.

Das unterschreibe ich nicht

Es ist für also für mich völlig undenkbar, eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ich würde große Teile meiner Arbeit unmöglich machen und gleichzeitig noch einen extrem problematischen Präzedenzfall gegen die Pressefreiheit insgesamt schaffen.

Ich habe nun selbst Anwälte beauftragt, die mich im Verfahren unterstützen. Am 17. Februar hat der Wiener Rechtsanwalt Clemens Lahner in meinem Auftrag an den Anwalt des Burschenschafters geschrieben: „Mein Mandant wird daher weder die von Ihnen übermittelte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, noch den Ihrerseits geforderten Pauschalbetrag von € 800,00 bezahlen.“

Die endgültigen Kosten des Verfahrens sind aktuell überhaupt nicht abschätzbar. Das hängt vor allem davon ab, ob der Burschenschafter vor Gericht geht, nachdem ich mich geweigert habe, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Wenn ihr mich unterstützen wollt:
 Konto:
• IBAN: AT64 1420 0200 1026 2551
• BIC: EASYATW1
• Easy Bank, 1100 Wien, Kontoinhaber: Michael Bonvalot
Kreditkarte: https://www.bonvalot.net/spenden
 Steady: https://steadyhq.com/de/michaelbonvalot
Paypal: https://www.paypal.me/michaelbonvalot

Vielen Dank! 

Wie es weitergeht? Ich halte euch auf dem Laufenden! Aber von Burschenschaftern einschüchtern lassen – Das geht gar nicht!

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